Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den Mitgliedstaaten wird die Kommission die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zu gewährleisten.

Herkunftsort Deutschland
Markenname Emerson
Zertifizierung -
Modellnummer TREXLFPKLWS1S
Min Bestellmenge 1
Preis USD5600/PC
Verpackung Informationen Original
Lieferzeit 2 Wochen
Zahlungsbedingungen L/C, D/A, D/P, T/T, Western Union, MoneyGram
Versorgungsmaterial-Fähigkeit 1000

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Produktdetails
Krieger 1 Jahr Optionen für das Akkuladegerät Eingangsspannung 100-240 VAC, 50-60 Hz
Aufladung +10 ° C bis +45 ° C (50 ° F bis 113 ° F) HART-Terminal Ermöglicht Hart -Gerätekommunikation
Hervorheben

HART Feldkommunikator drahtlos

,

Trex Gerätekommunikator zertifiziert

,

FOUNDATION Fieldbus Kommunikator Plus

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Produkt-Beschreibung

Schlüsselmerkmale

 

Typ
Prüfmaschine
Herkunftsort
Deutschland
Genauigkeit
0.02%
kundenspezifischer Support
OEM, OBM
Leistung
`1
Schutzklasse
IP54
Spannung
Andere
Markenbezeichnung
- Ich weiß.
Anwendung
Autotests
Gewährleistung
1 Jahr
Klassifizierung der Gehäuse
IP54
Speicher Interner Blitz
2 GB NAND und 32 GB erweiterter Flash
Gewicht
Ungefähr 1330 Gramm
Betriebszeit
8+ Stunden typischer Nutzung
Optionen für das Akkuladegerät
Eingangsspannung 100-240 VAC, 50-60 Hz
HART-Terminal
Ermöglicht die Kommunikation mit HART-Geräten
Gebühr
+10°C bis +45°C (50°F bis 113°F)

Verpackung und Lieferung

Verkaufseinheiten
EinzelpostenIm Rahmen der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den Mitgliedstaaten wird die Kommission die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zu gewährleisten. 0Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den Mitgliedstaaten wird die Kommission die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zu gewährleisten. 1Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den Mitgliedstaaten wird die Kommission die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zu gewährleisten. 2Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den Mitgliedstaaten wird die Kommission die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zu gewährleisten. 3Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den Mitgliedstaaten wird die Kommission die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zu gewährleisten. 4Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den Mitgliedstaaten wird die Kommission die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zu gewährleisten. 5